Wichtige Entwicklung in der Privatversicherung: Smart Expert Appointment System beginnt
Ahmet Nedim Erdem, Vorsitzender des Exekutivkomitees der Versicherungsexperten der Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei (TOBB), dem gesetzlichen Vertreter der in der Türkei tätigen Versicherungssachverständigen, informierte über das Expert Smart Assignment System, das ab dem 1. April in den Provinzen Bursa und Ordu in der Kfz-Versicherung (Kasko- und Verkehrsversicherung) getestet wird.

Ahmet Nedim Erdem machte in seiner schriftlichen Stellungnahme zu diesem Thema folgende Aussagen: Versicherungsunternehmen werden für diese Schäden zwangsweise einen Sachverständigen über SBM benennen.
Wenn die Versicherungsgesellschaft oder der Begünstigte bei Schäden im Rahmen der obligatorischen Verkehrsversicherung unter 40.000 TL einen Sachverständigen benennen möchte, erfolgt die Ernennung nacheinander über SBM.
Die Wertverlustentschädigung wird durch den für den Schaden verantwortlichen Sachverständigen berechnet
Schadensfeststellung in der Verkehrspflichtversicherung im Rahmen der Pilotanwendung. Der für den Wertverlust beauftragte Sachverständige berechnet den Wertverlustersatz unter Berücksichtigung des Schadensgrundsatzes und nimmt die Höhe des Wertverlustersatzes in sein Gutachten auf. Wird für den Schaden ein Sachverständiger bestellt, muss der rechtmäßige Eigentümer keinen gesonderten Antrag zur Berechnung des Wertverlustes stellen. Vorausgesetzt, dass ein Sachverständiger jederzeit vom Versicherten, vom Versicherten oder vom Begünstigten des Versicherungsvertrags bestellt werden kann. Soll ein Sachverständiger in der Verkehrsversicherung bestellt werden, erfolgt die entsprechende Bestellung über die SBM. Durch Befolgen der Schritte „Online-Transaktionen“ und „Termin eines Gutachters“ kann der Experte problemlos einen Termin für die E-Government-Überprüfung vereinbaren. Einspruch kann von den Begünstigten des Versicherungsvertrages erhoben werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Mitteilung an die Adressaten über die Eingabe des Gutachtens in das Gutachtensystem der SBM. Im Falle eines Einspruchs wird auf der Website des Versicherungsinformations- und Überwachungszentrums unter www.sbm.org.tr ein Sachverständiger ernannt.
Benachrichtigung über die Eingabe des von dem auf Einspruch ernannten Sachverständigen erstellten Gutachtens in das Gutachtensystem der SBM. Die Ernennung eines Schiedsrichterexperten kann auch auf Antrag einer der Parteien innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Entscheidung erfolgen.
Pilotanwendung wird drei Monate dauern
Die Pilotanwendung des Expert Smart Appointment Systems beginnt am 1. April 2026 in den Provinzen Bursa und Ordu und wird für drei Monate implementiert. Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten ist berechtigt, diesen Zeitraum auf bis zu 6 Monate zu verlängern. Erfolgt keine Verlängerung, tritt der Antrag landesweit ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Bewertungsgebühren werden von den Versicherungsgesellschaften übernommen
Gilt landesweit ab dem 1. April 2026; In allen Branchen einschließlich Kfz-Versicherung und Verkehrsversicherung; Die Gebühr für das erste Gutachten, unabhängig davon, ob es vom Versicherten, vom Anspruchsberechtigten oder von der Versicherungsgesellschaft bestellt wurde, wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
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