SEDDK hat die neue Versicherungsverordnung veröffentlicht
SEDDK veröffentlichte die neue Verordnung, die den Versicherungssektor stark betrifft, im Amtsblatt.
Die Insurance and Private Pension Regulation and Supervision Agency (SEDDK) hat im Amtsblatt eine umfassende Regulierungsänderung für den Versicherungssektor veröffentlicht.
Änderungen der Verordnung
Im Geltungsbereich der neuen Verordnung:
- Die Anforderungen an die Kapitaladäquanz von Versicherungsunternehmen wurden aktualisiert
- Das risikobasierte Prüfungsmodell wurde erweitert
- Die Bearbeitungszeiten für Verbraucherbeschwerden wurden verkürzt (von 30 Tagen auf 15 Tage).
- Es wurden Standards für die Ausstellung digitaler Policen festgelegt
Kapitaladäquanz
Mit der Neuregelung wurde die Mindesteigenmittelquote der Versicherungsunternehmen von 120 % auf 150 % erhöht. Für die Einhaltung wurde den Unternehmen eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt.
Verbraucherschutz
Zu den Vorschriften, die die Verbraucherrechte stärken, gehören die Erleichterung des Vertragskündigungsprozesses und die Verpflichtung zu transparenter Preisgestaltung.
Reaktionen der Branche
TSB erklärte, dass die regulatorischen Änderungen zur Stärkung des Sektors und zur Steigerung des Verbrauchervertrauens beitragen werden.
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